Anmeldung der neuen Schulanfänger:innen


 Wie alt muss mein Kind sein, um es für den Schulstart 2026 anmelden zu können?
 Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 30. September 2020 geboren ist, wird es im  Sommer 2026 eingeschult.
 
Was mache ich, wenn mein Kind nicht schulreif ist und weiter in die Kita gehen soll?
Ist Ihr Kind im Zeitraum vom 1. Oktober 2019 bis 31. März 2021 geboren, können Sie bei der Anmeldung die vorzeitige Aufnahme in die Schule beantragen. Dafür benötigen Sie einen Nachweis über den Sprachstand Ihres Kindes. Ihre Kita führt dafür einen Sprachstandtest durch. Bitte bringen Sie den Nachweis (QuaSta-Bogen) zur Anmeldung mit.
Eine vorzeitige Aufnahme ist nur möglich, wenn Ihr Kind keinen Sprachförderbedarf hat. Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht Ihres Bezirks.

Was mache ich, wenn mein Kind noch nicht schulreif ist und weiter in die Kita gehen soll?
Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Hierfür müssen Sie bei der Anmeldung einen Antrag stellen. Bitte fügen Sie diesem eine Stellungnahme der Kita bei. Für die Bewilligung des Antrags durch die Schulaufsicht  muss bis Februar 2026 eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgen. Eine Rückstellung wird durch die Schulaufsicht des Bezirkes bewilligt. Dabei berücksichtigt sie die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum).
Eine Rückstellung ist nur möglich, wenn Sie für das Schuljahr 2026/2027 einen Kitaplatz nachweisen können.

Wo und wann kann ich mein Kind anmelden?
Die Fanny-Hensel-Grundschule und die Clara-Grunwald-Grundschule verfügen über ein gemeinsames Einzugsgebiet. Sie haben die Wahl und können sich für eine der beiden Schulen entscheiden. Bitte gehen Sie dann auch zur Anmeldung an Ihre Wunschschule.
Die Anmeldung für die Fanny-Hensel-Grundschule  findet  im Sekretariat der Fanny-Hensel-Grundschule statt.
Der Anmeldezeitraum liegt vor den Herbstferien zwischen dem 06.10.2025 und dem 17.10.2025. Unser Sekretariat nimmt Ihre Anmeldung in dieser Zeit täglich von 8:00 - 13:30 Uhr entgegen. Donnerstag, den 09.10.25 und 16.10.25 stehen wir Ihnen von 16:00 - 18:00 Uhr zur Verfügung.

Fanny-Hensel-Grundschule oder Clara-Grunwald-Grundschule?
In unserem Einzugsgebiet haben Sie die Wahl zwischen zwei Schulen. Bei der Anmeldung geben Sie bitte Ihre Erstwunschschule und Ihre Zweitwunschschule in unserem Einzugsgebiet an. Ihrem Kind ist auf jeden Fall ein Platz an einer unserer beiden Schulen sicher, wenn Sie keinen Umschulungsantrag in ein anderes Einzugsgebiet gestellt haben.

Ich möchte mein Kind an einer anderen Grundschule in einem anderen Einzugsgebiet einschulen.
Die Schulanmeldung erfolgt trotzdem im Sekretariat Ihrer Einzugsschule - der Fanny-Hensel-Grundschule oder der Clara-Grunwald-Grundschule. Jedoch bringen Sie einen ausgefüllten Umschulungsantrag mit. Dieser wird von unseren Sekretärinnen an das Schulamt weitergeleitet.

Welche Unterlagen benötigen Sie?
Sie erhalten in den nächsten Wochen einen Brief mit allen Anmeldeunterlagen von uns. Bitte füllen Sie diese in Ruhe zu Hause aus.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
•    Ihre eigenen Personalpapiere
•    die Geburtsurkunde des Kindes und weitere Personalpapiere des Kindes
•    die ausgefüllten Schulvordrucke (Schüler:innenbogen, Wunschfolge Einzugsgebiet)
•   Impfausweis bzw. Nachweis über die Masernimmunität Ihres Kindes
•    ggf. diagnostische Unterlagen/Arztberichte, falls Ihr Kind in der Schule eine besondere Förderung benötigt
•    ggf. Nachweis über das alleinige Sorgerecht
•    ggf. den Umschulungsantrag (bei gemeinsamem Sorgerecht mit der Unterschrift beider Erziehungsberechtigten)
•    Wenn Sie gerade aus dem Ausland in unser Einzugsgebiet gezogen sind, beachten Sie bitte folgende Unterlagen: Anmeldung Schularzt Zuzug.
Eine Schulanmeldung kann nur mit vollständigen und ausgefüllten Unterlagen erfolgen.

 Wie kann ich mein Kind für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) anmelden?
Die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort) Ihres Kindes beantragen Sie bitte bei der Anmeldung zur Schule. Die Formulare für die Anmeldung an einer offenen Ganztagsgrundschule erhalten Sie in der Schule, im Jugendamt oder online unter www.berlin.de/sen/bjf/service/formulare/.
Der Antrag wird vom Jugendamt bearbeitet und muss dort spätestens drei Monate vor dem Beginn des Schuljahrs eingehen - egal an welcher Grundschule Ihr Kind zukünftig lernen wird. Ihr Kind kann von 13:30 bis 16:00 Uhr an der ergänzenden Förderung und Betreuung kostenfrei und ohne Bedarfsprüfung teilnehmen. Für die Zeiten vor dem Unterrichtsbeginn und nach 16:00 Uhr prüft das Jugendamt Ihren Bedarf. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag einen Nachweis über diesen Bedarf (z. B. Berufstätigkeit oder -ausbildung) bei.
Die ergänzende Förderung und Betreuung ist für Sie in den ersten zwei Schuljahren kostenfrei.

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